
KJM aktualisiert Kriterienkatalog für die Aufsicht von Telemedien – Was ändert sich für Influencer?
Am 18. September 2020 hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ihre „Kriterien für die Aufsicht im Rundfunk und in den Telemedien“ aktualisiert. Die KJM ist ein Organ der Landesmedienanstalten und übt die Aufsicht über den privaten Rundfunk und die Telemedien in Deutschland aus. Dazu gehören auch Social-Media-Dienste wie Instagram und die auf diesen Diensten betriebenen